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Altes Recht


Die Übergangsbestimmungen der neuen Prozessordnungen (Art. 404 ff. ZPO, Art. 448 ff. StPO und Art. 47 ff. JStPO) nehmen teilweise noch Bezug auf das bisherige kantonale Prozessrecht.

Der einfacheren Auffindbarkeit halber sind die nachfolgenden Erlasse auch künftig auf der Internetseite des Kantonsgerichts abrufbar. Zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um eine rechtswirksame Publikation im Sinne des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (SRSZ 140.200) handelt.


Im Weiteren wird auf die Homepage LexFind des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg hingewiesen, wo die verschiedenen Versionen von Gesetzestexten auf den Ebenen Bund und Kantone automatisch gesammelt und archiviert werden (ohne Garantie auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der PDF-Dokumente mit den rechtlich massgeblichen Gesetzestexten).