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Seiteninhalt:Schlichtungsbehörden
Formulare und Instruktionsgrundlagen für VermittlerämterGemäss PR 2010 37 vom 20. Dezember 2010 per 1. Januar 2011 durch die Vermittler zu verwendende verbindliche Formulare (die bisherigen Formulare dürfen nicht weiterverwendet werden):
Hinweise zur Verwendung der verbindlichen Formulare Die zweite Seite der Formulare ist jeweils unabhängig vom Format auf der Rückseite anzubringen; Anhänge wie Schlichtungsgesuche oder allfällige Zusatzblätter sind der Klagebewilligung anzuheften (wobei für Ergänzungen in erster Linie die Rückseite des Klagebewilligungsformulars zu verwenden ist). Die Druckformate sind zur konventionellen Verwendung vorgesehen, d.h. maschinell oder notfalls handschriftlich auszufüllen. Die elektronischen Formulare können mit dem Adobe Reader bearbeitet werden (ab Reader-Version 8; "Felder markieren" muss aktiviert sein). |