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Elektronischer Rechtsverkehr


Parteieingaben

Seit dem 1. Januar 2011 sehen die schweizerischen Prozessordnungen neu die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung vor; insbesondere können die Parteien elektronische Eingaben bei den Gerichten einreichen (unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen; Art. 130 ZPO, Art. 33a SchKG, Art. 110 StPO, Art. 3 JStPO und ÜbV, SR 272.1).

Die elektronische Eingabe ist zwingend über eine anerkannte Zustellplattform mittels "eGov Einschreiben" (und insbesondere nicht via gewöhnlicher E-Mail) ausschliesslich an die Gerichtsadresse e-gerichtskanzlei@kgsz.ch zu richten und hat samt Beilagen im Portable Document Format (PDF) vorzuliegen; sie ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) zu versehen. Die Eingabe gilt erst dann als erfolgt, wenn dem Absender der Empfang durch das betreffende Informatiksystem mittels elektronischer Quittierung bestätigt worden ist (Art. 143 Abs. 2 ZPO, Art. 31 SchKG, Art. 91 Abs. 3 StPO und Art. 3 JStPO).

Für die Parteien stehen grundsätzlich die Zustellplattformen der Firma PrivaSphere AG ("PrivaSphere") und der Schweizerischen Post ("IncaMail") zur Verfügung. Aufgrund noch fehlender Anerkennung der Interoperabilität zwischen den Plattformen durch den Bund wird die elektronische Eingabe ans Kantonsgericht Schwyz vorläufig ausschliesslich über PrivaSphere angeboten.

Eingaben, welche an eine falsche Adresse, mit falscher Versandart wie bspw. E-Mail übermittelt werden oder aus sonstigen Gründen nicht korrekt sind, sind weder rechtswirksam noch fristwahrend (bei E-Mail darüber hinaus auch nicht ver­trau­lich) und es besteht kein An­spruch auf Be­hand­lung. Eine Zustellung kann im Übrigen auch an den unterschiedlichen Grössenbeschränkungen der Plattformen oder weiteren technischen Gegebenheiten wie bspw. fehlender Verfügbarkeit des Internets scheitern.

Es ist Sache der einreichenden Partei, die rechtswirksame Übermittlung nachzuweisen.


Erstmalige Benutzer müssen sich vorgängig bei einer Zustellplattformen registrieren:


Bereits registrierte Benutzer können sich direkt bei ihrer Zustellplattform einloggen:



Behördenmitteilungen

Weitere Informationen zur elektronischen Zustellung durch das Gericht erfolgen, sobald dies angeboten wird (d.h. frühestens Herbst 2011).



Weitere nützliche Hinweise