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Rechtseingaben können dem Gericht nur postalisch und via anerkannte Zustellplattform (elektronischer Rechtsverkehr), jedoch nicht mit E-Mail übermittelt werden. Persönliche Übergaben sind nach telefonischer Voranmeldung möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail weder fristwahrend noch vertraulich ist und auch kein Anspruch auf Behandlung besteht.
Auskünfte können grundsätzlich nur zu hängigen Verfahren und nach Massgabe der Prozessvorschriften erteilt werden. Sonstige Anfragen werden im Rahmen der organisatorischen und gesetzlichen Möglichkeiten beantwortet; vorbehalten bleibt die Weiterverweisung an die zuständigen Stellen (insbesondere für weitergehende Rechtsauskünfte).
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