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Seiteninhalt:Richterstellen
Amtsperiode ab 1. Juli 2008Keine vakanten Richterstellen (soweit der Kantonsrat Wahlbehörde ist). Amtsperiode ab 1. Juli 2012Die Wahlen der den Bezirken zustehenden Kantonsrichter (§§ 60 Abs. 2 und 83 lit. d KV) finden am 29. April 2012 (bzw. am 24. April 2012 im Bezirk Schwyz) durch die entsprechenden Bezirksgemeinden statt. Die Unterlagen zu den in den Bezirken Schwyz und Höfe vorzunehmenden Ersatzwahlen infolge von Demissionen sind bei den Bezirkskanzleien einsehbar (§ 34 JV). Anforderungsprofile
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