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Datum
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Zeit
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Kammer
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Ort
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Betreff
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20. Dezember 2011
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09:00
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1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK1 2011 28 (HKsÜ; elterliche Sorge, Besuchsrecht und Unterhalt) und ZK1 2011 33 (Ehescheidung, Güterrecht und nachehelicher Unterhalt),
nicht öffentlich.
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13. Dezember 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufung STK 2011 10 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 20. April 2011,
betr. qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG.
Erstinstanzlicher Schuldspruch wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S.v. Art. 18 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 lit. a BetmG und Vergehens gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a aWG) sowie Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unter Anrechnung von 195 Tagen Untersuchungshaft, wobei im Umfang von 24 Monaten der bedingte Vollzug gewährt wurde. Die Oberstaatsanwaltschaft verlangt mit Berufung zusätzlich den Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das BetmG und die Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten - unter Anrechnung der Untersuchungshaft und Verweigerung des bedingten Strafvollzugs.
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anschl.
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Strafkammer
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B
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Beratungen STK 2011 7 (fahrlässige schwere Körperverletzung, Motorradunfall) und SK 2011 8 (Raufhandel),
nicht öffentlich.
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29. November 2011
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09:00
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Zivilkammer / 1. Zivilkammer
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B
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Beratungen ZK 2010 54 (Grundbuchberichtigung, Dienstbarkeiten), ZK1 2011 42 (Forderung aus strafprozessualen Parteikosten), ZK1 2011 14 (Ehescheidung, Unterhalt), ZK 2010 36 und 37 (Ehescheidung, Unterhalt, berufliche Vorsorge und Güterrecht) sowie ZK 2010 50 (Aberkennung Eigentumsansprüche),
nicht öffentlich.
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8. November 2011
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09:00
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Strafkammer
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B
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Berufungen SK 2011 11-15 gegen die Urteile Proz. 36-38.09 des kantonalen Strafgerichts vom 26. November 2010,
betr. Betrug und Geldwäscherei;
Vorwürfe des gewerbsmässigen (Anlage)betrugs und der Geldwäscherei (Devisenhandel im Rahmen der Gesellschaften L. A. und F.), Anklagen vom 19. November 2009; Schuldsprüche des Strafgerichts wegen gewerbsmässigen Betrugs (und Bestrafung mit Freiheitsstrafen von 42, 22 bzw. 20 Monaten), Einstellung des Verfahrens im Übrigen wegen Verjährung; Berufungen der Oberstaatsanwaltschaft und von zwei Angeklagten.
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18. Oktober 2011
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09:00
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Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2010 31 (Forderung aus Wandeldarlehen), ZK 2010 39 (Forderung aus Arbeitsvertrag) und ZK 2011 2 (Forderung, Grundstückkaufvertrag),
nicht öffentlich.
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11. Oktober 2011
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09:15
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Strafkammer
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B
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Berufung STK 2011 12 gegen das Urteil SGO 2011 7 des Bezirksgerichts Schwyz vom 6. April 2011,
betr. Raufhandel und einfache Körperverletzung;
Anklage vom 16. Dezember 2010 betreffend tätliche Auseinandersetzung mit drei Beteiligten vom 19. Oktober 2009 in Goldau; Freispruch des Bezirksgerichts Schwyz vom 6. April 2011, Berufung der Staatsanwaltschaft vom 13. April bzw. 1. September 2011 mit dem Antrag auf Schuldspruch wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung und Bestrafung mit bedingter Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 100.00 und Fr. 1'300.00 Busse.
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anschl.
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Strafkammer
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B
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Beratung STK 2011 9 (SVG, Verletzung der Verkehrsregeln),
nicht öffentlich.
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4. Oktober 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufung STK 2011 4 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts Schwyz vom 21. April 2011,
betr. sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornographie und Einziehung.
Erstinstanzlicher Schuldspruch wegen mehrfacher sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 al. 1 und 3 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB) und mehrfacher Pornografie (Art. 197 Ziff. 3bis StGB) und Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je Fr. 70.00, unter Anrechnung von 3 Tagen Untersuchungshaft. Mit Berufung angefochten sind das Strafmass, die Probezeit und es wird die Anordnung von Weisungen verlangt. Mit Anschlussberufung verlangt der Beschuldigte einen teilweisen Freispruch.
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anschl.
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Strafkammer
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B
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Beratungen SK 2010 43 (Nötigung und Verletzung der Verkehrsregeln) und SK 2011 6 (FinZ),
nicht öffentlich.
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20. September 2011
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09:00
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Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2010 58 (Forderung aus Darlehens- und Vermögensverwaltungsvertrag), ZK 2010 35 (UWG, Medienberichterstattung) und ZK 2010 31 (Forderung aus Wandeldarlehen),
nicht öffentlich.
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13. September 2011
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14:00
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Strafkammer
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B
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Berufung STK 2011 8 gegen das Urteil SGO 2011 2 des Bezirksgerichts Schwyz vom 18. Mai 2011,
betr. AuG, Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts;
Anklage vom 3. November 2011, in welcher dem Angeklagten vorgeworfen wurde, im Haus seiner Kontaktbar im Frühjahr 2008 rumänischen und bulgarischen Frauen Zimmer zur Ausübung der Prostitution vermietet zu haben, ohne dass diese zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt waren bzw. über eine Arbeitsbewilligung verfügten; überdies wurde ihm vorgehalten, am 23. August 2008 polizeiliche Weisungen im Strassenverkehr (Anlegung der Sicherheitsgurten) nicht befolgt sowie am 23. März 2008 das Gastgewerbegesetz übertreten zu haben. Mit Urteil vom 18. Mai 2011 sprach die Vorinstanz den Angeklagten wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 140.00 und einer Busse von Fr. 1'750.00, während es in den beiden weitern Punkten zu einer Einstellung bzw. einem Freispruch kam. Dagegen hat die Verteidigung Berufung angemeldet und am 12. Juli 2011 die Erklärung dazu eingereicht.
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anschl.
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Strafkammer
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B
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Beratung STK 2011 6 (Körperverletzung, SVG),
nicht öffentlich.
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30. August 2011
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09:00
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1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK1 2011 5 (Forderung aus Kaufvertrag, CISG), ZK1 2011 29 (Forderung aus Verantwortlichkeit, Vereinsrecht), ZK1 2011 19 (Forderung aus Arbeitsvertrag, Überstunden nach GAV und Ferienentschädigung) und ZK1 2011 26 (Forderung aus Werkvertrag, Gipserarbeiten),
nicht öffentlich.
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23. August 2011
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09:00
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Zivilkammer / 1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK1 2011 12 (Forderung aus Arbeitsrecht, Entlassung), ZK 2010 12 (Kindsunterhalt), ZK 2010 29 (Forderung aus Arbeitsvertrag, Art. 337c Abs. 3 OR) und ZK 2011 4 (Forderung aus Werkvertrag, Werkmangel),
nicht öffentlich.
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26. Juli 2011
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09:15
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Strafkammer
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B
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Berufung STK 2011 2 gegen das Urteil SGO 2011 9 und 15 des kantonalen Strafgerichts vom 17. Februar 2011,
betr. Tötungsversuch und Raufhandel;
Anklagen vom 27. September und 21. Dezember 2010 wegen Tötungsversuchs (evtl. Gefährdung des Lebens), Körperverletzung und Drohung gegenüber seinen Töchtern (in einem Fall wegen Würgens) sowie wegen Raufhandels und Fahrens in fahrunfähigem Zustand (FinZ); Schuldspruch durch das kantonale Strafgericht gemäss Urteil vom 17. Februar 2011 bezüglich Raufhandels und FinZ (Bestrafung mit 90 Tagessätzen bedingt und Busse von Fr. 700.00), Freispruch bzw. Einstellung in den übrigen Punkten. Berufung der Oberstaatsanwaltschaft vom 19. Mai 2011 (bzgl. Würgevorfall), Anschlussberufung der Verteidigung vom 7. Juni 2011 (bzgl. Raufhandel).
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14:00
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Strafkammer
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B
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Berufung STK 2011 3 gegen das Urteil SGO 2011 6 des Bezirksgerichts Schwyz vom 30. März 2011,
betr. SVG, Schuldfähigkeit;
revidierte Anklage vom 14. März 2011 wegen mehrfacher SVG-Delikte (FinZ, Fahren trotz Entzug des Führerausweises, grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch; evtl. Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit, Art. 263 Abs. 1 StGB); Verurteilung durch Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 30. März 2011 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten (unter Einbezug einer Rückversetzung in den Vollzug) verbunden mit einer ambulanten therapeutischen Massnahme; Berufung der Verteidigung vom 25. Mai 2011 (Antrag auf Schuldspruch nach Art. 263 Abs. 1 StGB und Strafaufschub zugunsten der ambulanten Massnahme).
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5. Juli 2011
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09:00
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Zivilkammer / 1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2010 52 (Forderung aus Arbeitsrecht, fristlose Entlassung), ZK 2009 55 (Forderung aus Auftrag, Anwaltshonorar) und ZK1 2011 17 (Forderungsaberkennung, Darlehen mit Rangrücktritt),
nicht öffentlich.
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14:00
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Zivilkammer / 1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2010 40 (Ehescheidung, Nebenfolgen), ZK1 2011 11 (privatrechtliche Baueinsprache, Grenz- und Anbaurecht) und ZK 2010 43 (partielle Erbteilung),
nicht öffentlich.
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21. Juni 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufung SK 2011 7 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 22. Oktober 2010,
betr. Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsbesorgung;
erstinstanzlicher Schuldspruch wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung sowie Bestrafung mit einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 110.00, bedingt. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch, während die Oberstaatsanwaltschaft mit Anschlussberufung zusätzlich zur Geldstrafe eine Busse von Fr. 2'000.00, bei deren Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen beantragt.
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31. Mai 2011
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14:00
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Strafkammer
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B
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Berufung SK 2011 9 gegen das Urteil BS 10 27 des Bezirksgerichts Schwyz vom 1. Dezember 2010,
betr. FinZ;
Anklage vom 3. August 2010 wegen mehrfachen Fahrens trotz Führerausweisentzug und in nicht fahrfähigem Zustand am 1. und 2. Juli 2009 nebst Betm-Konsum Ende Juni 2009; Schuldspruch durch das Bezirksgericht Schwyz gemäss Urteil vom 1. Dezember 2010 und Verurteilung zu einer unbedingten Zusatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten und Fr. 1'000.00 Busse, nebst Auflage der Verfahrenskosten von Fr. 11'121.30. Berufung der Verteidigung vom 26. April 2011 mit Antrag auf Freispruch vom Fahren in nicht fahrfähigem Zustand und Verurteilung statt dessen wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit (Art. 263 StGB) nebst Fahrens trotz Führerausweisentzug sowie Herabsetzung des Strafmasses auf eine bedingte Zusatzfreiheitsstrafe von einem Monat,
abzitiert.
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24. Mai 2011
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09:00
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Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2011 3 (Forderung aus Geschäftsherrenhaftung) und ZK 2010 41 (Forderung aus Arbeitsvertrag, fristlose Entlassung),
nicht öffentlich.
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10. Mai 2011
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09:00
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Zivilkammer / 1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK1 2011 4 (Forderung aus Gesamtarbeitsvertrag, Unterstellung) und ZK 2010 38 (Erbteilung),
nicht öffentlich.
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3. Mai 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufung SK 2011 1 gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 22. November 2010,
betr. mehrfache grobe (evtl. einfache) Verletzung von Verkehrsregeln.
Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung i.S.v. Art. 90 Ziff. 2 SVG durch Rechtsüberholen auf einer Autobahn sowie durch Nichteinhalten eines genügenden Abstandes beim Spurwechsel und Verurteilung wegen mehrfacher vorsätzlicher grober Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen auf einer Autobahn sowie durch Nichteinhalten eines genügenden Abstandes beim Spurwechsel sowie wegen fahrlässiger Verkehrsregelverletzung durch Nichteinhalten eines genügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren. Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tavgessätzen zu Fr. 400.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 4'600.00 (ersatzweise 13 Tage Freiheitsstrafe). Berufung der Angeklagten mit den Anträgen auf einen vollumfänglichen Freispruch, eventualiter einer milderen Bestrafung.
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19. April 2011
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09:00
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1. Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK1 2011 1 (Forderung aus Haftpflicht, Verjährung) und ZK1 2011 2 (Forderung aus Arbeitsvertrag, fristlose Entlassung),
nicht öffentlich.
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12. April 2011
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09:15
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Strafkammer
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B
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Berufungen SK 2010 49 und 50 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 21. Oktober 2010,
betr. räuberische Erpressung, Raub und SVG sowie Genugtuung;
Anklage vom 9. September 2010 wegen Beraubung und Verletzung des Strafklägers als Taxifahrer (Überfallereignis vom 30. Januar 2009) sowie weiterer Vorwürfe (insb. nach SVG); Schuldspruch des kantonalen Strafgerichts vom 21. Oktober 2010 wegen qualifizierten Raubs und weiterer Delikte, dagegen Freispruch vom Vorwurf der räuberischen Erpressung, sowie Bestrafung mit 30 Monaten Freiheitsstrafe nebst einer Busse von Fr. 2'000.00 sowie Anordnung einer Massnahme nach Art. 61 StGB; Berufung der (Ober)staatsanwaltschaft (betr. räuberische Erpressung und Strafzumessung) und Anschlussberufung der Verteidigung (betr. Raub und Strafzumessung) vom 20. Dezember 2010 bzw. 17. Januar 2011; Berufung des Strafklägers vom 20. Dezember 2010 im Zivilpunkt.
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13:30
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Strafkammer
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B
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Berufung SK 2011 5 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 17. Dezember 2011,
betr. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Irreführung der Rechtspflege und SVG;
Anklage vom 12. Mai 2010 wegen mehrerer Einbruchdiebstähle in eine Weinhandlung bzw. Versuchen dazu und verschiedener SVG-Delikte; Schuldspruch des kantonalen Strafgerichts vom 17. Dezember 2010 bezüglich zweier Vorfälle und den SVG-Tatbeständen (mit Freispruch im Übrigen) und Bestrafung mit 180 Tagessätzen zu Fr. 90.00 und einer Busse von Fr. 300.00; Berufung der Verteidigung vom 21. Februar 2011 mit Antrag auf Freispruch, Anschlussberufung der Oberstaatsanwaltschaft vom 2. März 2011 mit Antrag auf Bestrafung mit acht Monaten Freiheitsstrafe.
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anschl.
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Strafkammer
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B
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Beratung SK 2010 33 (sexuelle Nötigung),
nicht öffentlich.
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5. April 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufungen SK 2010 41 und 42 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 28. Mai 2010,
betr. Tötungsversuch.
Vorfall vom 12.10.2007, 17.00 Uhr, auf dem Bahnhofareal Brunnen. Auseinandersetzung mit Messer; Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung bzw. eventualiter der versuchten schweren Körperverletzung. Erstinstanzlicher Schuldspruch wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dessen mehrfachen Übertretung und Bestrafung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe und einer Busse von Fr. 200.00 (bei Nichtbezahlen zwei Tage Ersatzfreiheitsstrafe), unter Anrechnung von 19 Tagen Untersuchungshaft. Freispruch in Bezug auf die tätliche Auseinandersetzung. Mit Berufung verlangt die Oberstaatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, evtl. versuchter schwerer Körperverletzung und Bestrafung mit 4 Jahren Freiheitsstrafe; der Strafkläger verlangt ebenfalls einen Schuldspruch mit angemessener Bestrafung und eine Genugtuung von Fr. 8'000.00. Mit Anschlussberufung beantragt der Angeklagte, den Freispruch betr. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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1. März 2011
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09:00
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Strafkammer
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A
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Beratung SK 2010 40 (Gefährdung des Lebens und Körperverletzung; 2. Rechtsgang) und SK 2010 47 (FinZ, Nichtmitführung des Führerausweises und KStR),
nicht öffentlich.
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22. Februar 2011
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09:00
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Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2010 32 (Forderungsaberkennung und Widerklage, Darlehen), ZK 2010 53 (Ehescheidung, Abtrennung der güterrechtlichen Folgen) und ZK 2009 60 (Forderung aus Schadenersatz, Nachbarrecht),
nicht öffentlich.
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anschl.
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Strafkammer
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A
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Beratung SK 2010 46 (Revision, neue Tatsachen),
nicht öffentlich.
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15. Februar 2011
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09:00
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Zivilkammer
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A
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Beratungen ZK 2010 6 (Forderung aus Auftrag, Kooperationsvertrag), ZK 2010 7 (Forderung aus Auftrag, Kooperationsvertrag) und ZK 2009 32 (Forderung aus Mietvertrag, Mietzinshöhe),
nicht öffentlich.
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1. Februar 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufungen SK 2010 44 und 45 gegen die Urteile des Bezirksgerichts Schwyz vom 26. Mai 2010,
betr. Entziehen von Unmündigen und üble Nachrede i.S. X., Entziehung von Unmündigen i.S. Y.
Entziehen von Unmündigen durch die nicht sorgerechtsberechtigten Grosseltern, indem sich diese weigerten, die unmündige Enkelin ihrem Vater zur Ausübung des Besuchsrechts zu übergeben? Erstinstanzlicher Schuldspruch wegen mehrfachen Entziehens von Unmündigen i.S. von Art. 220 StGB mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 60.00 und einer bedingten Busse von Fr. 300.00 (SK 2010 44) bzw. des mehrfachen Entziehens von Unmündigen und der üblen Nachrede i.S.v. Art. 173 Ziff. 1 StGB und Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 190.00 und einer Busse von Fr. 1'900.00 (SK 2010 45). Beide Parteien verlangen im Berufungsverfahren einen vollumfänglichen Freispruch.
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25. Januar 2011
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09:15
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Strafkammer
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B
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Berufung SK 2010 48 gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 7. Juli 2010,
betr. GSchG.
Ausbringen von Jauche auf wassergesättigtem Wiesland (z.T. bei einer dünnen Schneedecke), 30 m neben einer Quellfassung, Anklage vom 2. Dezember 2009 wegen vorsätzlicher Gewässerverschmutzung; Schuldspruch des Bezirksgerichts Schwyz vom 7. Juli 2010 und Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 50.00 sowie einer Busse von Fr. 350.00; Berufung der Verteidigung vom 17. Dezember 2010 mit dem Antrag auf Freispruch.
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18. Januar 2011
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08:30
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Strafkammer
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B
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Berufung SK 2010 35 gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 8. Juli 2010,
betr. Tötungsversuch.
Tätliche Auseinandersetzung vom 22./23. Juni 2009 in der Asylunterkunft
Luterbach in Küssnacht; Zufügung diverser Verletzungen mit Messer.
Erstinstanzlicher Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und
Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, unter Anrechnung von
46 Tagen Untersuchungshaft. Mit Berufung verlangt der Angeklagte einen
Freispruch.
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