Seiteninhalt:AnwaltspraktikumZulassung zum PraktikumEin Gesuch um Zulassung zum Anwaltspraktikum ist praxisgemäss nur dann zu stellen, wenn eine Vertretungsbefugnis im Sinne von § 4 des Anwaltsreglements gewünscht ist. Die Zulassungsgebühr beträgt Fr. 100.00 (§§ 2 Abs. 2 lit. e und 13 Anwaltsreglement). Adresse und Angaben zum Postkonto der Anwaltskommission finden Sie hier - bitte bezahlen Sie diese Gebühr nicht auf das Postkonto des Kantonsgerichts ein. Zugelassene Rechtspraktikanten können in allen Verfahren unter der Verantwortung des substituierten Anwalts Parteien vor den schwyzerischen Behörden vertreten. Ausserkantonale Substitute benötigen eine Bewilligung im Einzelfall, soweit keine Gegenrechtsvereinbarung besteht.
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