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Kantonsgericht

Das Kantonsgericht ist die oberste kantonale Gerichtsbehörde in Zivil- und Strafsachen. In dieser Funk­tion beurteilt es Berufungen und Beschwerden in Zivil- und Schuldbetreibungssachen sowie in Straf- und Jugendstrafsachen. Ausserdem ist es die einzige kantonale Instanz in den vom Gesetz vorgesehe­nen Fällen.

Das Kantonsgericht beaufsichtigt das kantonale Straf- und Jugendgericht, das Zwangsmassnahmen­gericht, die Bezirksgerichte, die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben, das Grundbuchinspektorat sowie fachlich die Notariate und Grundbuchämter und ist obere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen.

Überdies wählt das Kantonsgericht die Mitglieder der Anwaltskommission und regelt die Anforderungen an das Anwaltspraktikum sowie den Gegenstand und das Verfahren der Anwaltsprüfung.

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