Seiteninhalt:Kantonsgericht SchwyzDas Kantonsgericht ist die oberste kantonale Gerichtsbehörde in Zivil- und Strafsachen. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden in Zivil- und Schuldbetreibungssachen sowie in Straf- und Jugendstrafsachen. Ausserdem ist es die einzige kantonale Instanz in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Das Kantonsgericht beaufsichtigt das kantonale Straf- und Jugendgericht, das Zwangsmassnahmengericht, die Bezirksgerichte, die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben, das Grundbuchinspektorat sowie fachlich die Notariate und Grundbuchämter und ist obere Aufsichtsbehörde in Schulbetreibungs- und Konkurssachen. Überdies wählt das Kantonsgericht die Mitglieder der Anwaltskommission und regelt die Anforderungen an das Anwaltspraktikum sowie den Gegenstand und das Verfahren der Anwaltsprüfung. |