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Eingaben

Rechtseingaben können postalisch, elektronisch oder durch persönliche Übergabe (nach Voran­mel­dung) eingereicht werden.

 

Elektronische Eingaben

Seit dem 1. Januar 2011 sehen die schweizerischen Prozessordnungen die Möglichkeit der elektro­ni­schen Übermittlung vor; insbesondere können die Parteien elektronische Eingaben bei den Gerichten einreichen (unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen; Art. 130 ZPO, Art. 33a SchKG, Art. 110 StPO, Art. 3 JStPO und ÜbV, SR 272.1)

Die elektronische Eingabe ist zwingend über eine anerkannte Zustellplattform  (und insbesondere nicht via gewöhnlicher E-Mail) ausschliesslich an die Gerichtsadresse e-gerichtskanzlei@kgsz.ch zu richten und hat samt Beilagen im Portable Document Format (PDF) vorzuliegen; sie ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) zu versehen. Für die Parteien stehen grundsätzlich die Zustellplattformen der Firma PrivaSphere AG ("PrivaSphere") und der Schweizerischen Post ("IncaMail") zur Verfügung. Es ist zwingend die Versandart "Einschreiben" oder "eGov" zu verwenden (bloss "Vertraulich" genügt nicht, da keine Abgabequittung ausgestellt wird).

Die elektronische Eingabe gilt erst dann als erfolgt, wenn eine Quittung ausgestellt wird, die bestätigt, dass alle Schritte abgeschlossen sind, die auf der Seite der Partei für die Übermittlung notwendig sind.

Wenn eine Partei für ihre Eingabe den elektronischen Versandweg wählt, trägt sie das Übermittlungsrisiko bis zum Eintreffen der oben erwähnten Quittung. Eingaben, welche an eine falsche Adresse oder mit falscher Versandart übermittelt werden oder aus sonstigen Gründen nicht korrekt sind, sind weder rechtswirksam noch fristwahrend und es besteht kein Anspruch auf Behandlung.

Es ist Sache der einreichenden Partei, die gültige und rechtzeitige Übermittlung nachzuweisen.

Erstmalige Benutzer müssen sich vorgängig bei einer Zustellplattform registrieren. Bereits registrierte Benutzer können sich direkt bei ihrer Zustellplattform einloggen:

Weitere nützliche Hinweise