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Unentgeltliche Rechtspflege

Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege ermöglicht bedürftigen Parteien den Zugang zum Gericht und die Wahrung ihrer Parteirechte. Anspruchsberechtigt ist jede Person, falls sie nicht über die erfor­der­li­chen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Die unentgeltliche Rechts­pflege umfasst die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, die Befreiung von den Ge­richts­­­kosten und die gerichtliche Bestellung einer Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistandes, wenn dies zur Wahrung der Rechte notwendig ist. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Be­stel­lung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin oder eines unentgeltlichen Rechtsbeistands ist bei der­je­ni­gen Instanz einzureichen, die das Verfahren führt und kann vor oder nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Prozesses gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat ihre Einkommens- und Vermögens­ver­hält­nis­se darzulegen (vgl. Formular unten).