Seiteninhalt:Unentgeltliche RechtspflegeDas Institut der unentgeltlichen Rechtspflege ermöglicht bedürftigen Parteien den Zugang zum Gericht und die Wahrung ihrer Parteirechte. Anspruchsberechtigt ist jede Person, falls sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, die Befreiung von den Gerichtskosten und die gerichtliche Bestellung einer Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistandes, wenn dies zur Wahrung der Rechte notwendig ist. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin oder eines unentgeltlichen Rechtsbeistands ist bei derjenigen Instanz einzureichen, die das Verfahren führt und kann vor oder nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Prozesses gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen (vgl. Formular unten).
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