Seiteninhalt:UnterhaltsrechnerDer Unterhaltsrechner soll den Rechtssuchenden einen Anhaltspunkt für die Höhe der Unterhaltszahlungen in eherechtlichen Verfahren geben. Er ersetzt weder die Auseinandersetzung mit dem konkreten Einzelfall noch juristische Argumentation. Die Verwendung erfolgt ohne Gewähr. Der Unterhaltsrechner basiert auf der Methode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit Überschussverteilung (zweistufige Methode). Der Betreuungsunterhalt wird gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts nach der Lebenshaltungskostenmethode berechnet. Die Kinderkosten werden grundsätzlich im Verhältnis der Überschussanteile beider Eltern getragen. Eine andere Verteilung, z.B. bei alleiniger elterlicher Obhut und geringer Erwerbstätigkeit des obhutsberechtigten Elternteils, ist möglich. Eine allfällige Sparquote kann ausgeschieden werden. |