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Anwaltspraktikum am Kantonsgericht

Auch das Kantonsgericht verfügt über eine für den Erwerb des Anwaltspatents des Kantons Schwyz anerkannte Praktikumsstelle (§ 3 Abs. 2 Anwaltsreglement). Diese wird in der Regel jeweils für eine halbjährige Praktikumszeit an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben, die spätestens bei Prakti­kums­an­tritt über ein abgeschlossenes juristisches Studium verfügen (i.d.R. lic. iur. oder MLaw) und später das Anwaltsexamen im Kanton Schwyz zu absolvieren wünschen.

Die Gerichtsleitung entscheidet in der Regel rund ein Jahr voraus über die Stellenvergabe sowie bei Vakanzen nach Bedarf. Nach Vergabe können nicht berücksichtigte Bewerbungen für einen späteren Zeitpunkt erneuert werden.

Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen zu richten an:
Kantonsgerichtskanzlei, Postfach 2265, 6431 Schwyz