Seiteninhalt:VerhandlungenVerhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, sofern nichts anderes vermerkt ist; nicht amtliche Bild- und Tonaufnahmen im Gebäude des Gerichtssaals sind nicht gestattet. Die Teilnahme als Zuschauer ist bei den angegebenen Verhandlungen ohne Voranmeldung möglich. Im Falle eines Besuchs mehrerer Personen oder Schulklassen empfiehlt sich die telefonische Voranmeldung bei der Gerichtskanzlei. Kurzfristige Um- und Abzitierungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Ausschluss der Öffentlichkeit nach Verhandlungsbeginn. Für Parteien und weitere Prozessbeteiligte gilt die massgebliche Vorladung.
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