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Urkundspersonenregister

UPReg

Urkundspersonen, die elektronische Ausfertigungen oder elektronische, beglaubigte Kopien gemäss der Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD) erstellen wollen, müssen sich in das Register der Urkundspersonen eintragen und von der kantonalen Aufsichtsbehörde freischalten lassen. Über den Registereintrag und die darin hinterlegten Zertifikate können die eingetragenen Ur­kunds­personen ihren Urkunden dann die Zulassungsbestätigung (den Funktionsnachweis) beifügen (vgl. www.upreg.ch).


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.upreg.ch.