Seiteninhalt:UrkundspersonenregisterUPRegUrkundspersonen, die elektronische Ausfertigungen oder elektronische, beglaubigte Kopien gemäss der Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD) erstellen wollen, müssen sich in das Register der Urkundspersonen eintragen und von der kantonalen Aufsichtsbehörde freischalten lassen. Über den Registereintrag und die darin hinterlegten Zertifikate können die eingetragenen Urkundspersonen ihren Urkunden dann die Zulassungsbestätigung (den Funktionsnachweis) beifügen (vgl. www.upreg.ch). |